Klare Berufsperspektive
Ob Anstellung im Forderungsmanagement oder tragfähige Selbstständigkeit — unsere Maßnahmen sind auf konkrete berufliche Ergebnisse ausgerichtet.
Für Gründer & Wechsler
Sie stehen vor einem beruflichen Umbruch — ob gewollt oder nicht. Unsere AVGS-Maßnahmen geben Ihnen die Qualifikation, die Struktur und die Begleitung, die aus einem Vorhaben ein tragfähiges Ergebnis machen.
100 %
Kostenübernahme
§ 45 SGB III
Rechtsgrundlage
AZAV
Zertifizierung
Concierge
Begleitung
Ob Anstellung im Forderungsmanagement oder tragfähige Selbstständigkeit — unsere Maßnahmen sind auf konkrete berufliche Ergebnisse ausgerichtet.
Über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die gesamten Kosten.
Zwei Coaches parallel im Gruppenteil, 1:1-Einzelcoaching und output-getriebene Werkstätten — kein Frontalunterricht.
Jede Maßnahme ist so strukturiert, dass Sachbearbeitung, Prüfung und Teilnehmende gleichermaßen nachvollziehen können, was passiert.
Ergebnisse statt Versprechen
„Ich war skeptisch, ob ich mit Mitte 40 noch mal neu anfangen kann. Nach sechs Wochen hatte ich die Sachkunde — und drei Stellenangebote.“
Teilnehmer · Inkasso-Sachkunde
„Der Businessplan, den ich hier entwickelt habe, hat meine Gründungsfinanzierung beim ersten Anlauf durchgebracht.“
Teilnehmerin · Businessplan-Werkstatt
„Endlich jemand, der mir nicht nur Mut gemacht hat, sondern einen konkreten Plan. Die Struktur hat den Unterschied gemacht.“
Teilnehmer · Businessplan-Werkstatt
Beide Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert, vollständig über AVGS finanzierbar und auf konkrete berufliche Ergebnisse ausgerichtet.
Qualifizierung für Beschäftigung oder Selbstständigkeit im Inkasso
Belastbare Gründungsvorhaben strukturiert entwickeln
Fördermittel als Startrampe
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ermöglicht es arbeitssuchenden Menschen, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen — vollständig finanziert durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Die WissensReich Academy ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger berechtigt, AVGS-Maßnahmen durchzuführen und direkt mit dem Kostenträger abzurechnen. Für Sie entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Ermöglicht 100 % Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
§ 45 SGB III im VolltextRegelt die Zulassung registrierter Inkassodienstleister. Unsere Inkasso-Sachkunde bereitet auf die Anforderungen nach diesem Gesetz vor.
RDG § 11 im VolltextDefiniert die Sachkundeanforderungen für Inkassodienstleister. Unsere Maßnahme deckt alle geforderten Rechtsgebiete ab und bereitet auf den Sachkundenachweis vor.
RDV § 4 im VolltextWissensReich ist als Bildungsträger nach AZAV zugelassen — Voraussetzung für die Durchführung von AVGS-Maßnahmen und die Abrechnung mit öffentlichen Kostenträgern. Zertifiziert durch CERTQUA nach DIN EN ISO 9001.
AZAV im VolltextIhr Lotse im Prozess
Gerade wenn Sie vor einem Neuanfang stehen, ist das Letzte, was Sie brauchen, ein unübersichtlicher Bürokratieprozess. Unser Concierge-Service übernimmt Koordination, Dokumentation und Kommunikation mit dem Kostenträger — damit Sie sich auf Ihre Qualifizierung konzentrieren können.
Mehr zum Concierge-Service
Florian Domin
CEO · Leitung Concierge-Service
„Ein Neuanfang verdient solide Begleitung. Wir sorgen dafür, dass der Förderprozess klar, strukturiert und ohne Überraschungen läuft.“
Schauen Sie sich unsere Maßnahmen im Detail an oder lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.